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Montag, 30. September
Ratenzahlung: Natürliche Personen ohne MwSt-Position, welche in der Einkommenserklärung „Redditi“ die Ratenzahlung beantragt haben, müssen bis heute entweder die dritte oder die vierte Rate entrichten, je nachdem, ob die erste Rate bis 31. Juli (mit Aufschlag) oder bis 1. Juli (ohne Aufschlag) geleistet wurde.
Vergütung für ausländische Vorsteuer: Inländische MwSt-Pflichtig...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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