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Rom – Mit der sogenannten Omnibus-Verordnung (DL Nr. 51/2023) ist der zinsfreie Fristaufschub vom 30. Juni auf den 20. Juli 2023 für die Zahlung der Einkommensteuern sowie der anderen Steuern und Gebühren gesetzlich festgeschrieben worden. Die Verordnung ist im Staatlichen Amtsblatt vom 5. Juli veröffentlicht worden und bestätigt den mit der Pressemitteilung vom 14. Juni angekündigten Aufschub.
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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