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Freitag, 10. Juni
Textil- und Modebonus: Bis heute ist der Antrag auf den Steuerbonus für die im Bereich der Mode- und der Textilindustrie tätigen Unternehmen einzureichen. Dies betrifft unter anderem auch die Hersteller von Schuh- und Lederwaren. Es handelt sich um eine Beihilfe, die unter Berücksichtigung des vorübergehenden EU-Rahmens für Staatsbeihilfen gewährt wird.
Angaben ohne Gewähr (wg)
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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