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Montag, 29. Jänner Verspätete Steuererklärung: Bis heute können die bislang unterlassenen Steuererklärungen für die Steuerperiode 2016, die bis 31. Oktober 2017 abzugeben waren, verspätet nachgereicht werden. Es ist eine Verwaltungsstrafe in Höhe von 25 Euro zu entrichten. Gleichzeitig sind auch die etwaigen nicht gezahlten Steuern zu berichtigen. Es ist die letzte Möglichkeit, eine für 2016 gülti...
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