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Rom – In einer kürzlich erteilten Auskunft (Nr. 229 vom 3. September 2025) behandelt die Einnahmenagentur die Anfrage einer öffentlichen Körperschaft, die über eine Sonderverwaltung Museen und ähnliche Einrichtungen betreibt. Es geht um den Geltungsbereich der MwSt-Befreiung (Art. 10 Ziffer 22 MwStG) und die diesbezüglichen Nebenleistungen. Die Befreiung betrifft im Einzelnen die Eigenleistungen d...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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