Rom/Bozen – Das Finanzgesetz 2016 enthält eine Reihe von Bestimmungen, welche eine große Aufwertung der betrieblichen Zusatzleistungen mit sich bringt (siehe auch SWZ Nr. 1/2016). Es handelt sich um die Ausdehnung der Steuerbefreiung für bestimmte Zuwendungen des Arbeitgebers und die definitive Regelung für die Besteuerung der variablen Lohnelemente.Im Bereich der Lohneinkünfte gilt grundsätzlich,...
Kostenloses Testabo abschließen
Unverbindlich. Keine Kreditkarte notwendig. Weitere Abo-Möglichkeiten
Sie haben bereits ein Abo, aber noch keine Zugangsdaten? Oder Probleme beim Einloggen?
Dann schicken Sie uns bitte hier eine Nachricht.
Der Arbeitsrechtexperte der SWZ. Mitinhaber der Kanzlei RST mit Sitzen in Sterzing, Brixen und Eppan. Genießt in Fachkreisen hohes Ansehen und gilt als einer der Top-Arbeitsrechtexperten in Italien.