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Rom – In einer noch nicht veröffentlichten Antwort auf ein Auskunftsersuchen (Nr. 956-2631/2020) kommt die Einnahmenagentur zum Schluss, dass die Essensgutscheine auch für Mitarbeiter im Homeoffice zustehen, wenn dies auf vertraglicher Basis als Mensaersatz vereinbart wurde. Die Zuteilung erfolgt dann steuerfrei. Die Anfrage erfolgte von einer sogenannten bilateralen Körperschaft, welche einen Gro...
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