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Eines der wesentlichen Merkmale der Steuerreform 2004 ist die Abschaffung des Anrechnungsverfahrens: Die Unternehmenserträge werden an der Quellen endgültig besteuert; bei der Ausschüttung an Privatpersonen erfolgt eine zweite, beschränkte Besteuerung (im Ausmaß von 4/10 der Dividende), hingegen bei Ausschüttung an Kapitalgesellschaften gilt im Wesentlichen eine Steuerbefreiung (für 95 Prozent). D...
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