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Rom – Die Einnahmenagentur hat kürzlich in einem Erlass das Thema der gespaltenen Zahlung beim Sonderfall eine Steuerfestsetzung behandelt (Erlass Nr. 75/E vom 14. September 2016). Es geht um ein Unternehmen, bei welchem im Nachhinein bei einer Betriebsprüfung nicht fakturierte Umsätze gegenüber der öffentlichen Verwaltung beanstandet wurden.
Um den Neutralitätsgrundsatz zu wahren, gilt bei festge...
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