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Rom – Im Entwurf zum Haushaltsgesetz 2022 (Art. 8) werden wieder die verschiedenen steuerlichen Erleichterungen und Absetzbeträge für die Wiedergewinnungsarbeiten verlängert, allerdings mit einigen Einschränkungen. Positiv zu werten ist der mittelfristige Aufschub bis 2024, der gerade aufgrund der derzeitigen Rohstoffprobleme eine längere Planung ermöglicht. Etwas kritisch sind die Verlängerungen ...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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