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Rom – Die unterlassene Abgabe einer Steuererklärung kann nur innerhalb von 90 Tagen nach der Abgabefrist nachgeholt werden (Art. 13 (1) (c) Dlgs Nr. 472/1997). Bei einer größeren Verspätung gilt eine Steuererklärung auf jeden Fall als unterlassen, mit den entsprechenden Rechtswirkungen. Die Frist für die Einkommenserklärungen für die Steuerperiode 2021 (Redditi 2022) ist am 30. November 2022 verfa...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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