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Rom – Einzelunternehmen können wahlweise die betrieblich genutzten Liegenschaften in begünstigter Form aus dem Betriebsvermögen herausnehmen (sogenannte Privatisierung). Diese Möglichkeit ist mit dem letzten Haushaltsgesetz für 2020 vorgesehen worden (Art. 1 Abs. 690 Ges. Nr. 160/2019). Wir haben darüber bereits in der SWZ vom 15. Mai 2020 berichtet (nachzulesen hier auf SWZonline oder über die SW...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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