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Steuererklärung: Günstige Privatisierung

ANGABE IN DER STEUERERKLÄRUNG - Betrieblich genutzte Liegenschaften der Einzelunternehmen konnten mit Wirkung 1. Jänner 2020 privatisiert werden. Dies ist in der nun fälligen Steuererklärung zu melden.

Walter Großmann von Walter Großmann
27. November 2020
in Steuern & Recht
Lesezeit: 2 Min.
Auch weniger möglich

(Foto: Shutterstock)

Rom – Einzelunternehmen können wahlweise die betrieblich genutzten Liegenschaften in begünstigter Form aus dem Betriebsvermögen herausnehmen (sogenannte Privatisierung). Diese Möglichkeit ist mit dem letzten Haushaltsgesetz für 2020 vorgesehen worden (Art. 1 Abs. 690 Ges. Nr. 160/2019). Wir haben darüber bereits in der SWZ vom 15. Mai 2020 berichtet (nachzulesen hier auf SWZonline oder über die SW...

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Schlagwörter: 46-20Premium

Ausgabe 46-20, Seite 10

Walter Großmann

Walter Großmann

Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.

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