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Rom – Kürzlich sind neue Durchführungsbestimmungen zum Steuerbonus für den Ankauf oder die Errichtung von Wohnungen erlassen worden. Es handelt sich um den Steuerbonus von 20 Prozent, der für Wohnungen gewährt wird, die zur Vermietung bestimmt werden (Art. 21 DL Nr. 133/2014). Die neuen Durchführungsbestimmungen berücksichtigen auch die Baukosten für die Errichtung eines Wohngebäudes, wenn man ber...
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