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Rom – Mit der Begleitverordnung zum Nachtragshaushalt 2017 ist bekanntlich eine besondere Förderung für Werbeinvestitionen in lokalen und nationalen Zeitungen und Zeitschriften (auch in digitaler Form) sowie für Werbemaßnahmen auf lokalen Radio- und Fernsehsendern vorgesehen worden (Art. 57-bis DL Nr. 50/2017). Mit der Begleitverordnung zum Haushaltsgesetz 2018 (Art. 4 DL Nr. 148/2017) wird festge...
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