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Rom – Mit der sogenannten August-Verordnung des vergangenen Jahres (Art. 81 DL Nr. 104/2020) wurde ein Steuerbonus in Höhe von 50 Prozent für Werbeinitiativen und Sponsoring vorgesehen, die 2020 von Unternehmen, Freiberuflern und nicht gewerblichen Körperschaften für den Sportsektor getätigt wurden. Die Begünstigung gilt unter anderem für Sportverbände und Amateursportvereine, welche im nationalen...
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