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Rom – Der Steuerbonus für Neuinvestitionen 4.0 gilt bekanntlich auch für die Landwirtschaft. Die gilt für die Förderungen laut Haushaltsgesetz 2020 (Ges. Nr. 160/2019), als auch für den mit dem Haushaltsgesetz 2021 (Ges. Nr. 178/2020) erhöhten Steuerbonus. Für die intelligenten Maschinen und Geräte mit einem Anschaffungswert von mehr als 300.000 Euro (Einzelwert) benötigt man ein Sachverständigeng...
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