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Rom – Die Durchführungsverordnung über den Steuerbonus für Forschung und Entwicklung (DM vom 27. Mai 2015) ist im Staatlichen Amtsblatt vom 29. Juli 2015 veröffentlicht worden (vgl. SWZ vom 31. Juli 2015). Der Bonus in Höhe von 25 bis 50 Prozent (je nach Kostenart) gilt für Maßnahmen, die ab 1. Jänner 2015 und bis 31. Dezember 2019 durchgeführt werden. Die Projekte müssen zumindest 30.000 Euro aus...
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