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Rom – Im Zeitraum 1. bis 28. Februar 2022 kann der Antrag auf den Steuerbonus für die von natürlichen Personen in den Jahren 2021 und 2022 auf denkmalgeschützten Gebäuden durchgeführten Arbeiten eingereicht werden. Mit Durchführungsverordnung (DM 6.10.2021) werden der Geltungsbereich und die Modalitäten der mit der zweiten Unterstützungsverordnung (Art. 65-bis DL Nr. 73/2021) vorgesehenen Beihilfe...
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