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Rom – Der 2015 eingeführte Steuerbonus für Forschung und Entwicklung (F&E) hat in den letzten Jahren in zahlreichen Unternehmen zu Problemen und Beanstandungen geführt. Mit der Begleitverordnung zum Haushaltsgesetz 2022 (DL Nr. 146/2021) wurde im Oktober des letzten Jahres die Möglichkeit einer spontanen oder freiwilligen Berichtigung vorgesehen. Der für Forschungstätigkeit in den Jahren 2015-...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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