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Rom – Eine der Voraussetzungen für die Steuerbegünstigungen für die Erstwohnung ist, dass der Steuerpflichtige seinen Wohnsitz innerhalb von 18 Monaten in die Gemeinde verlegt, in der sich die Liegenschaft befindet, oder dass er dort seinen Arbeitsplatz hat. In der Praxis kann diese Frist von 18 Monaten aber oft zu Problemen führen.
In einem kürzlich ergangenen Urteil (Nr. 18188 vom 16. September ...
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