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Rom – Steuerpflichtige, die energetische Sparmaßnahmen durchführen, können sich den entsprechenden Steuerbonus zwischen 50 und 65 Prozent (bei Kondominien bis zu 75 Prozent) direkt über einen Rabatt vom Lieferanten auszahlen lassen. Die für die Bürger interessante Neuerung ist bekanntlich mit der sogenannten Wachstumsverordnung (Art. 10 DL Nr. 34/2019) mit Wirkung 1. Mai 2019 eingeführt worden. Fü...
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