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Rom – Die gesamtstaatliche Kammer der Wirtschaftsprüfer und Steuerberater warnt in einer Presseaussendung vor der Überschneidung von verschiedenen Terminen und Fälligkeiten zwischen Ende Februar und März. Man verweist auf die Fälligkeit der jährlichen MwSt-Meldung (Ende Februar) und die neue vereinheitlichte Bestätigung für die Lohn- und anderen Quellensteuern (CU), die bis 7. März in elektronisch...
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