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Bozen – Die Grenze für die Steuerbefreiung von Sachentlohnungen an Mitarbeiter (fringe benefits) wurde verdoppelt: Mit dem sogenannten August-Dekret wurde, ausschließlich für das Steuerjahr 2020, die Höchstgrenze für die vom Arbeitgeber an die Mitarbeiter anerkannten Sachbezüge von 258,23 Euro auf 516,46 Euro erhöht. Diese werden nicht dem Einkommen angerechnet und sind somit steuer- und beitragsb...
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