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Rom – Seit 2007 ist für bestimmte kulturelle Vereine eine Befreiung von den Einkommensteuern vorgesehen (Art. 1 Abs. 185 Ges. 296/2006; Haushaltsgesetz 2007). Es handelt sich dabei insbesondere um nicht gewinnorientierte Vereine, die sich dem Brauchtum und der Tradition auf lokaler Ebene widmen und an historischen Veranstaltungen teilnehmen. Die vom Finanzministerium nach entsprechendem Antrag der...
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