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Sanierungsarbeiten - Der Absatz 344 des Finanzgesetzes hat folgenden Wortlaut: „Für die belegten Ausgaben, die bis 31. Dezember getätigt werden, um bestehende Gebäude energietechnisch zu optimieren, ist ein Abzug von der Bruttosteuer im Ausmaß von 55 Prozent jener Kosten vorgesehen, die zu Lasten des Steuerpflichtigen bleiben, wobei der Höchstbetrag des Abzuges 100.000 Euro ausmacht und zu gleiche...
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