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Stempelsteuer für E-Rechnungen fällig

ELEKTRONISCHE RECHNUNGEN - Bis 20. Oktober ist die Stempelsteuer auf die im dritten Kalenderquartal versendeten elektronischen Rechnungen zu entrichten. Dies gilt auch für die ersten beiden Quartale, wenn der geschuldete Betrag in Summe nicht mehr als 250 Euro ausgemacht hat.

Walter Großmann von Walter Großmann
16. Oktober 2020
in Steuern & Recht
Lesezeit: 2 Min.
Stempelsteuer für E-Rechnungen fällig

Rom – Die Stempelsteuer ist bekanntlich auch für die elektronischen Rechnungen geschuldet. Es gelten dabei die gleichen Bestimmungen wie bislang für die Rechnungen auf Papier. In Stichworten: Die Stempelsteuer beträgt 2,00 Euro, wenn der Rechnungsbetrag die Schwelle von 77,47 Euro übersteigt. Es handelt sich hier im Allgemeinen um Rechnungen, die nicht der MwSt unterliegen. Zu erwähnen sind unter ...

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Schlagwörter: 40-20Premium

Ausgabe 40-20, Seite 10

Walter Großmann

Walter Großmann

Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.

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