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Rom – Die Einnahmenagentur beantwortet in einer Auskunft die Berechnung der geschuldeten Stempelsteuer für das Buchhaltungsjournal (Auskunft Nr. 144 vom 13. Juli 2026). Die Stempelsteuer beträgt 16 Euro bzw. 32 Euro, je nachdem ob für das betreffende Unternehmen die Jahresgebühr für die Vidimation geschuldet ist (in der Regel die Kapitalgesellschaften) oder ob diese nicht geschuldet ist. Die Berec...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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