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Die Notverordnung mit dem Nachtragshaushalt (DL Nr. 168/2004) sieht in der vom Parlament ratifizierten Fassung (gültig ab 1. August) unter anderem auch verschiedene Erhöhungen bei der Stempelsteuer und neue Zahlungsmodalitäten vor. So kann man künftig die Stempelsteuer auch über die Monopolwarenhändler entrichten, die eine besonderen Bestätigungsabschnitt für den gezahlten Betrag ausstellen. Es so...
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