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Rom – Auch für die elektronische Rechnung ist in den vorgesehenen Fällen die Stempelsteuer (in Höhe von 2,00 Euro) geschuldet. Die Abführung der Steuer erfolgt quartalsmäßig, durch ein neues, vereinfachtes Verfahren, das mit einer Verordnung von Ende Dezember des letzten Jahres festgelegt wurde. Die Berechnung erfolgt dabei automatisch durch die Einnahmenagentur, welche die geschuldete Steuer aus ...
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