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Das Land erlässt die entsprechenden Gebühren zwar nicht, wohl aber erleichtert es die Bezahlung: Seit 1. März kann die Gebühr bar, per Bancomat oder per Überweisung beglichen werden, während bisher eine Stempelmarke aufgeklebt werden musste. Dies gilt für alle Ansuchen, die das Berufsverzeichnis der Gütertransportunternehmen betreffen, so Ansuchen um Streichung und Suspendierung. Dies teilt das La...
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