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Bozen/Rom - Mit dem Finanzgesetz für das Jahr 2009 wurde die Möglichkeit der Beschäftigung im Voucher-System auf die Inhaber von Teilzeitarbeitsplätzen und auf die Bezieher von Lohnausgleichsgeldern und sonstigen Unterstützungsgeldern ausgedehnt - versuchsweise bis zum 31. Dezember 2009. In dem Finanzgesetz 2010 ist eine Verlängerung bis 31. Dezember 2010 erfolgt. Am Jahresende 2010 war allgemein ...
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