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Bozen – Im Vergleich zum Vorjahr sind die Beiträge in ihrer Gesamtauswirkung wieder angehoben worden und betragen nun in der unteren Einkommensstufe 22,65% für die Handwerker (im Vorjahr 22,20%) und 22,74% für die Kaufleute und Gastwirte (im Vorjahr 22,39%), zu berechnen auf das im Vorjahr erklärte betriebliche Einkommen. Erhöht worden ist auch die unterste Einkommensschwelle, auf welche die Beitr...
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