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Rom – Im Jahr 2022 wurden den Unternehmen mehrfach Steuergutschriften zur Abfederung der Energiekosten gewährt. Es handelt sich dabei insbesondere um den Steuerbonus für die strom- und gasintensiven sowie für die nicht strom- und nicht gasintensiven Unternehmen. Diese Beihilfen waren bzw. sind nach Kalenderquartalen abzurechnen. Die Beihilfeintensität ändert sich dabei nach Verbrauch und Kalenderq...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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