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Brüssel/Rom – Auch die Bestimmungen der EU-Kommission sind dauernden Änderungen unterworfen. Dies gilt im konkreten Fall für den „Befristeten Rahmen für Staatliche Beihilfen zur Stützung der Wirtschaft angesichts des Ausbruchs von COVID-19“. Dieser Rahmen wurde mit Mitteilung der Kommission am 19. März 2020 erlassen (C(2020) 1863), am 3. April 2020 ein erstes Mal geändert (C(2020) 2215) und nun zu...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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