Bozen – Nachdem es in den vergangenen Monaten erstmals möglich war, online an der Sprachgruppenzählung teilzunehmen (die SWZ hat berichtet), startet nun bald die Papiererhebung. Ab April gehen Erheberinnen und Erheber von Haus zu Haus. Diese geben bei den Haushalten so viele Formblätter und Umschläge ab, wie dort noch zu erhebende Personen leben.
Es wird zwischen zwei Formblättern und Umschlägen unterschieden:
- Für alle Personen ab 14 Jahren: Formblatt A/2 mit weißem Umschlag
- Für Kinder unter 14 Jahren: Formblatt B mit rosa Umschlag
Die Formblätter und Umschläge werden vom Erhebungspersonal abgegeben. Sollten alle teilnahmeberechtigten Haushaltsmitglieder vor Ort sein, kann das Ausfüllen und die Abgabe direkt erfolgen, ansonsten werden die Formblätter in einem zweiten Moment wieder eingesammelt. Die Bürgerinnen und Bürger müssen die Formblätter in die vorgesehenen Umschläge geben und diese der Erheberin oder dem Erheber verschlossen zurückgeben.
Infos zur Sprachgruppenzählung
WAS?
Die Südtirolerinnen und Südtiroler werden aufgerufen, ihre Sprachgruppe – Zugehörigkeit oder Angliederung – zu erklären: deutsch, italienisch oder ladinisch.
WER?
Es nehmen alle teil, die am Stichtag 30.09.2023 im Besitz der italienischen Staatsbürgerschaft waren und ihren Wohnsitz in Südtirol hatten. In dieser Phase betrifft die Erhebung nur mehr jene Personen, die nicht bereits online teilgenommen hatten.
WARUM?
Die Sprachgruppenzählung ist im Autonomiestatut verankert und dient der Berechnung der prozentuellen Zusammensetzung der drei Sprachgruppen in Südtirol. Das Ergebnis bildet die Grundlage für viele Aspekte des Zusammenlebens und für den Minderheitenschutz in Südtirol, wie die Verteilung der Stellen im öffentlichen Dienst, die Aufteilung der Landesgelder und die Vertretung der Sprachgruppen in Kollegialorganen des Landes.
Die Sprachgruppenzählung ist eine statistische Erhebung und ersetzt nicht die persönliche Erklärung über die Sprachgruppenzugehörigkeit, die beim Gericht hinterlegt ist.
Weitere Infos finden Sie hier.