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Rom – Die an Amateursportvereine gezahlten Vergütungen für Sponsorentätigkeit sind bis zu einem Betrag von 200.000 Euro auf jeden Fall steuerlich abzugsfähig. Es besteht diesbezüglich nämlich eine gesetzliche Vermutung, dass es sich dabei um Vergütungen für Werbeleistungen handelt (Art. 108 Abs. 2 EESt). Der begünstigte Sportverein hat allerdings die Verwendung der erhaltenen Beträge und die tatsä...
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