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Rom – Die Ermächtigung der EU-Kommission für das Split-Payment-Verfahren (Art. 17-ter MwStG) ist eigentlich am 30. Juni 2023 verfallen. Die Kommission hat bereits dem EU-Rat die Beschlussvorlage für die Verlängerung des Verfahrens bis 30. Juni 2026 vorgelegt. Der Beschluss sollte in den nächsten Tagen getroffen werden. Die Kommission hat von Italien die schrittweise Eingrenzung des Verfahrens verl...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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