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Die über SMS oder Kreditkarten geleisteten Spenden unterliegen nicht der MwSt. Der Zweifel ist aus einer überflüssigen Bestimmung entstanden, mit der Anfang des Jahres ausdrücklich die Befreiung für die Spenden an die Tsunami-Opfer festgehalten wurde (außerhalb des Anwendungsbereiches der MwSt). Die Steuerbefreiung ist aber in den Grundregeln der MwSt enthalten, zumal hier kein Leistungsaustausch ...
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