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Rom – Seit Anfang des Jahres 2007 sind alle Unternehmen und Freiberufler – also alle Steuerpflichtigen mit einer MwSt-Nummer – grundsätzlich verpflichtet, die Zahlungen betreffend Steuern und Sozialabgaben, die über den vereinheitlichten Vordruck F24 vorzunehmen sind, in elektronischer Form durchzuführen. Dies kann entweder selbst durch Internet (Fisconline, Entratel oder über ein genormtes Verfah...
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