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Die Pflicht zur Sozialversicherung der stillen Gesellschafter (associati in partecipazione) ist mit Gesetz Nr. 326 vom 24. November 2003 ab dem 1. Jänner 2004 eingeführt worden. Zuerst hieß es, dass dafür beim INPS eine eigene Sonderverwaltung eingerichtet würde.
Mit dem Finanzgesetz für 2005 wurde dann aber bestimmt, dass auch die „Stillen“ in die Sonderverwaltung des INPS für die koordinierten M...
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