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Bozen – Bis Mittwoch, 10. April, müssen die Sozialbeiträge für die Hausangestellten für das erste Trimester bezahlt werden. Das INPS/NISF hat dazu den meisten Arbeitgebern die bereits vorberechneten Posterlagscheine (allerdings mit den dort bekannten Daten) zugesandt. Nur wenn im abgelaufenen Trimester Änderungen stattgefunden haben, sind die Beiträge neu zu berechnen (Änderungen müssten aber lau...
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