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Rom - Bis zum 30. September besteht noch die Mö;glichkeit, „schwarz“ beschäftigte Arbeitnehmer straffrei in die Legalität „überzuführen“. Es handelt sich dabei um einen mehrfach aufgeschobenen sogenannten Sozial-Condono, welcher bereits mit dem Finanzgesetz Nr. 296 für das Jahr 2007 vom 27. Dezember 2006 mit den Absätzen 1192 bis 1201 eingeführt wurde (die SWZ hat darüber zuletzt in der Ausgabe Nr...
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