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Rom – Der 12. Jänner stellt bekanntlich einen Stichtag für die zeitliche Zurechnung der Vergütungen an unselbstständige Arbeitnehmer und für die gleichgestellten Arbeitsverhältnisse dar. Die Vergütungen eines bestimmten Jahres sind nämlich diesem Jahr auch dann noch zuzuordnen, wenn sie bis 12. Jänner des Folgejahres bezogen werden (erweitertes Zufluss- oder Kassaprinzip). Dieser Stichtag ist heue...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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