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Bozen – In einem Bericht über die Sommerjobs haben wir in unserer letzten Ausgabe darauf hingewiesen, dass Jugendliche unter 16 zwar ein Betriebspraktikum machen dürfen, dass in diesem Falle aber der Jugendschutz greift und diese Praktikanten Anrecht auf zwei Ruhetage haben, wobei einer der Sonntag sein muss. Ergänzend dazu ist festzustellen, dass es dafür eine Ausnahme für das Gastgewerbe gibt. D...
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