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Rom/Bozen – Mit dem Südtiroler Solidaritätsfonds befasst sich das Ende August veröffentlichte Rundschreiben 88/2024 des Inps. Dieses fasst noch einmal die Regeln für die Inanspruchnahme der Leistungen des Solidaritätsfonds (speziell der Lohnausgleichskasse bei Reduzierung oder Aussetzung der Arbeit) in Südtirol zusammen. Die SWZ hat mehrfach berichtet, zuletzt in der 41/23 (nachzulesen hier und in...
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Der Arbeitsrechtexperte der SWZ. Mitinhaber der Kanzlei RST mit Sitzen in Sterzing, Brixen und Eppan. Genießt in Fachkreisen hohes Ansehen und gilt als einer der Top-Arbeitsrechtexperten in Italien.
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