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Es fehlen noch immer die amtlichen Anleitungen zur Aufwertung des Anlagevermögens; und dies obwohl die Jahresabschlüsse 2005, in denen die Aufwertung auszuweisen ist, eigentlich bereits genehmigt sein sollten. Für den Großteil der Sonderbestimmung kann man sich auf die Anleitungen der Vorjahre stützen. Es gibt aber zwei wesentliche Neuerungen gegenüber früher: Es geht im Einzelnen um die Freistell...
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