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Rom – Mit der August-Verordnung 2011 (Art. 2 Abs. 2 DL Nr. 138/2011) ist der Irpef-Solidaritätszuschlag von 3 Prozent für Einkommen von mehr als 300.000 Euro eingeführt worden. Der Zuschlag gilt zeitlich beschränkt bereits für die Steuerperiode 2011 und die folgenden Perioden 2012 und 2013. Mit Verordnung vom 21. November 2011 sind die Durchführungsbestimmungen erlassen worden....
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