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Die EU-Kommission wird in diesen Tagen Italien die Ermächtigung erteilen, den Vorsteuerabzug auf die Anschaffung und die Betriebskosten für die für die Tätigkeit genutzten Personenwagen einzuschränken. Die Einschränkung des Vorsteuerabzuges wird 60 Prozent betragen; abzugsfähig ist also die Vorsteuer in Höhe von 40 Prozent. Der entsprechende Beschluss soll gleichzeitig im Amtsblatt der Europäische...
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