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Rom – Für den Bezug von Lohnausgleichsgeldern (z.B. im Bausektor in den Wintermonaten) sowie von Mobilitätsgeld gibt es monatliche Höchstgrenzen, welche nicht überschritten werden dürfen. Die Werte werden – wie viele andere INPS-Werte – einmal pro Jahr neu definiert. Die Werte betreffend 2013 sind mit dem INPS-Rundschreiben Nr. 14 vom 30. Jänner bekannt gegeben worden. Es ist dabei eine Unterschei...
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