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Bozen/Rom – Mit den Hilfen verfolgt der Gesetzgeber in erster Linie das Ziel, die Aufnahme von Arbeitslosen zu fördern. Begünstigungen für die Aufnahme von Frauen – Für die Einstellung von Frauen jeglichen Alters, welche seit mehr als 24 Monaten keine regelmäßig bezahlte Beschäftigung haben, sieht das Gesetz eine 50%ige Reduzierung der Sozialbeiträge für 18 Monate im Falle der Aufnahme mit unbefri...
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